Statuten Zukunftsforum Connected Buildings

1. Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

  • Die Vereinigung führt den Namen „Zukunftsforum Connected Buildings“ und hat seinen Sitz in Hochegg.
  • Das Zukunftsforum Connected Buildings dient als Inkubator, Katalysator und Drehscheibe für innovative Ideen, Lösungen und Projekte im diesem breiten Themenspektrum. Ziele sind die nachhaltige, fachübergreifende und wertschöpfende Zusammenarbeit und Vernetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, sowie die Positionierung, Sichtbarkeit und Darstellung der Kompetenzen der Mitglieds-Unternehmen.
    Sinn und Nutzen des Themas „Connected Buildings“ werden für die partizipierenden Sektoren, den Endkonsumenten und weitere Stakeholder in greifbarer Form aufbereitet. Wir agieren gewerksübergreifend und unabhängig von Parteien, Organisationen, Ideologien und einsetzbaren Technologien.
  • Die Tätigkeit des Zukunftsforums erstreckt sich auf Österreich.

2. Zweck

Das Zukunftsforum bezweckt, den Auf‐ und Ausbau einer österreichischen Smart Buildings‐Community zu fördern und damit gleichzeitig zu einer verbesserten Sichtbarkeit beizutragen, insbesondere

  • Herbeiführen eines Erfahrungsaustausches in Bezug auf Smart Buildings‐Projekte und ‐lösungen
  • Vernetzen von Anbietern/‐innen und Entwicklern/‐innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Die Information an und der Dialog mit Endanwendern/‐innen
  • Bereitstellung von fachlichen Informationen und Beratung für Entscheidungsträger/‐innen
  • Sammlung und Verbreitung einschlägigen Wissens und Best Practices
  • Förderung von sinnvollen Rahmenbedingungen für diesen sich neu begründenden Sektor

3. Mittel zur Erreichung

(1) Der Zweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel zum Erreichen des Zweckes dienen insbesondere:

  • Erarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien für eine anwender‐ und marktgerechte Entwicklung von Smart Buildings‐Lösungen
  • Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen im Sinne des Zweckes
  • Organisation und Abhaltung von Veranstaltungen im Sinne des Zweckes
  • Einrichtung und Betrieb von Arbeitskreisen, Foren etc.
  • Sammlung und Veröffentlichung von Informationsmaterial, Ergebnissen von Arbeitskreisen, Empfehlungen etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
  • Betreuung und Beratung der Mitglieder im Sinne des Zweckes
  • Förderung der Aus‐ und Weiterbildung auf dem Gebiet von Smart Buildings
  • Vernetzung der Mitglieder

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Freiwillige Zuwendungen, Förderungen, Subventionen
  • Erträge aus Veranstaltungen und Publikationen
  • Erträge aus Forschungsaufträgen und Studien
  • sonstige Zuwendungen

4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

5. Arten der Mitgliedschaft

  • Die Mitglieder des Zukunftsforums gliedern sich in ordentliche Mitglieder, in fördernde Mitglieder sowie in Mitglieder, für die ein reduzierter oder erlassener Mitgliedsbeitrag gilt.
  • Ein Mitgliedsbeitrags-Erlass gilt für SchülerInnen, Lehrlinge und StudentInnen, Medien & JournalistInnen sowie für Bildungseinrichtungen.
  • Start-Ups, die erst bis zu drei Jahre bestehen, erhalten den Mitgliedsbeitrag im ersten Beitrittsjahr erlassen.

6. Erwerb und Beendigung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich mit den Zielen des Zukunftsforums identifizieren. Für eine Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet das Management.
  • Für die Aufnahme von SchülerInnen, Lehrlingen und StudentInnen ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, diesem ist ein Beleg in Form eines SchülerInnen-/Lehrlings- oder StudentInnen-Ausweises beizulegen. Dieser Beleg wird jährlich für die Einstufung des Mitgliedsbeitrags erneuert. Über die Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern entscheidet das Management.
  • Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die Tätigkeit des Zukunftsforums durch einen mit dem Management auszuhandelnden erhöhten Mitgliedsbeitrag zu unterstützen. Über die Aufnahme von fördernden Mitgliedern entscheidet das Management.
  • Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
  • Der freiwillige Austritt ist nach erfolgter schriftlicher Anzeige jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Management nur aus wichtigen Gründen beschlossen werden. Als wichtige Gründe gelten
    1. grobes Vergehen gegen das Statut,
    2. unehrenhaftes und anstößiges Verhalten innerhalb des Zukunftsforums,
    3. qualifizierter Rückstand bei Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
  • Die Verhaltensweisen von Vertretern juristischer Personen werden den letztgenannten zugerechnet.
  • Von der erfolgten Ausschließung ist das betroffene Mitglied schriftlich zu verständigen.
  • Das Ausscheiden löst das Verhältnis des Ausgeschiedenen zum Zukunftsforum auf. Alle bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entstandenen gegenseitigen Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen. Wiedereintritt wird wie Neueintritt behandelt.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Alle Mitglieder verpflichten sich dazu, die Ziele und Aufgaben des Zukunftsforums nach Kräften zu unterstützen.
  • Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Zukunftsforums teilzunehmen und zu beanspruchen. Dieses Recht kann von natürlichen Personen nur persönlich, von einer juristischen Person durch höchstens 5 Mitarbeiter/‐innen zugleich ausgeübt werden. Nicht jede Veranstaltung wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, gegebenenfalls wird pro Besuch ein Kostenersatz in Rechnung gestellt.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Emailadresse, postalische Adresse wie Telefonnummer und allfällige Änderungen bekannt zu geben.
  • Jedes Mitglied ist berechtigt, von der Geschäftsführung die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. Jedes Mitglied erkennt die Bestimmungen der Statuten und ggf. erlassener Geschäftsordnungen an.
  • Die Mitglieder des Fachbeirats werden 1x pro Jahr vom Management über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Zukunftsforums informiert.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Zukunftsforums nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Zukunftsforums Schaden erleiden könnte. Sie haben die Statuten und die Beschlüsse des Fachbeirats zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

8. Mitgliedsbeiträge

  • Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags in der festgelegten Höhe verpflichtet.
  • Fördernde Mitglieder entrichten Zahlungen entsprechend gesonderter Regelung, die im Einzelfall vom Management festzulegen ist. Fördernde Mitglieder können auf Wunsch die Aufnahme als ordentliches Mitglied beantragen.

9. Organe des Zukunftsforums

  • Organe des Zukunftsforums sind das Management sowie der Fachbeirat.
  • Alle Organe mit Ausnahme üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

10. Das Management

  • Das Zukunftsforum ist eine Initiative von owl lab e.U. und Roman Eberharter, das Management besteht aus Mag. (FH) Anja Herberth und Roman Eberharter.
  • Das Management vertritt das Zukunftsforum nach außen.
  • Bei Gefahr im Verzug ist das Management berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Fachbeirats fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen.
  • Aufgaben des Managements
    • Dem Management kommt die Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten oder Beschluss des Managements einem anderen Organ zugewiesen sind. In diesen Wirkungsbereich können insbesondere folgende Angelegenheiten fallen:
    • Einrichtung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis.
    • Erstellung des Rechnungsabschlusses sowie eines Rechenschaftsberichts.
    • Einberufung und Leitung des Fachbeirats, Festlegung der Tagesordnung
    • Bestellung, Abberufung und Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat
    • Information der Mitglieder über die Tätigkeit des Zukunftsforums
    • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
    • Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und
    • Aushandeln der Mitgliedsbeiträge für fördernde Mitglieder
    • Ausarbeitung der Geschäftsordnung

11. Der Fachbeirat

  • Der Fachbeirat besteht aus mindestens 4 und maximal 15 Mitgliedern.
  • Der Fachbeirat wird vom Management ausgewählt.
  • Die Funktionsperiode des Fachbeirats beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Fachbeirat ist persönlich auszuüben und kann nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen werden.
  • Der Fachbeirat wird vom Management schriftlich oder mündlich einberufen. Sind auch diese auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Fachbeirats-Mitglied den Fachbeirat einberufen.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen persönlich oder durch Zuschaltung mit modernen Kommunikationsmitteln anwesend ist. Stimmendelegierungen sind zulässig, jedes Fachbeiratsmitglied kann auf sich nur zwei Stimmendelegierungen vereinen.
  • Den Vorsitz führt das Management.
  • Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Managements den Ausschlag.
  • Außer durch den Tod oder Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung und Rücktritt.
  • Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
  • Die Fachbeiratsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Fachbeirats an das Management zu richten.

12. Schiedsgericht

  • Streitigkeiten, welche aus der Arbeit des Zukunftsforums entspringen, werden durch den Spruch des Schiedsgerichtes geschlichtet, welches aus drei Mitgliedern besteht.
  • Das Schiedsgericht setzt sich dem Management sowie mindestens einem Mitglied des Fachbeirats zusammen.
  • Gegen den Beschluss des Schiedsgerichtes kann binnen 14Tagen nach der Zustellung des Bescheides an das Management berufen werden. Die Berufung muss unter Anführung von Gründen schriftlich dem Management zugeleitet werden. Dieses entscheidet im nächsten Schritt endgültig.

13. Änderung der Statuten

(1) Eine Änderung der Statuten kann nur vom Management beschlossen werden. Beschlossene Änderungen werden im vollen Wortlaut den Mitgliedern des Zukunftsforums auf der Homepage https://conn-build.at zur Kenntnis gebracht.

14. Auflösung des Zukunftsforums

  • Die Auflösung des Zukunftsforums kann nur vom Management beschlossen werden. Zu diesem Zwecke muss ein diesbezüglicher Antrag in einer Sitzung des Managements angenommen worden sein. Zur Annahme der Auflösung ist es erforderlich, dass sich bei der betreffenden Versammlung alle beiden Mitglieder des Managements mündlich oder schriftlich in namentlicher Abstimmung dafür ausgesprochen haben. Das Management hat auch ‐ sofern Vermögen des Zukunftsforums vorhanden ist ‐ über die Abwicklung zu beschließen.
  • Im Falle der Auflösung haben die einzelnen Mitglieder keinen Anspruch auf das Vermögen des Zukunftsforums. Dieses ist gemäß Beschluss des Managements an einen Verein oder an eine andere Einrichtung gemeinnützigen Charakters und ge‐ meinnütziger Zwecksetzung zu übertragen, im Sinne der §§ 34 ff BAO.
  • An welche Einrichtung das Vermögen des Zukunftsforums im Auflösungsfall zu übertragen ist, entscheidet das Management gemeinsam mit dem Fachbeirat mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.